Bei den Themen OStrV und TROS denken viele als erstes an den Laserschutzbeauftragten und damit an die Sicherheit beim Betrieb von Lasern. Mit der Veranstaltung „Lasertechnik und Lasersicherheit“ wenden wir uns vorranging an bereits geschulte und bestellte Laserschutzbeauftragte, die mit der Gefährdungsbeurteilung innerhalb ihres Unternehmens betraut sind oder als Systemintegratoren Laserklassen der gefertigten Systeme bewerten müssen.
In Europa gilt die Richtlinie „Künstliche optische Strahlung“ und deren nationale Umsetzung: Was in der national gültigen Arbeitsschutzverordnung OStrV beschrieben ist, wird in der Durchführungsanweisung TROS (Technische Regeln Optische Strahlung) konkretisiert.
Im Bereich der kohärenten Strahlung sind OStrV und TROS aktuellen Änderungen unterworfen, was derzeit zu einer hohen Unsicherheit bei der Beurteilung der Systeme führt.
Der Sachverständige für Lasertechnik und Lasersicherheit Dr.-Ing. Andreas Trautmann klärt auf, wie eine Risiko- und Gefährdungsbeurteilung rechtskonform durchgeführt werden sollte. Es wird auf Laserstrahlquellen eingegangen (Maschinenrichtlinie und neue Niederspannungsrichtlinie) aber auch auf LWL, LED, UV-Strahlungsquellen (Laser und photobiologische Lampensysteme). Ebenso werden Laser in der Medizin im Rahmen der technischen Anwendung gestreift.
Die Teilnehmeranzahl ist auf 10 Personen beschränkt.
Termin:
Dienstag, 12. Juni 2018, Olching bei München
Referent:
Dr.-Ing. Andreas Trautmann
Anmeldung:
www.lc-campus.de/TROS
Kosten für den Workshop:
349,- EUR/Person